Rechtsschutzversicherung
Polizei bricht Wohnungstür auf: Wer zahlt den Schaden?
Sofern ihr Verhalten dazu geführt hat, dass die Tür gewaltsam geöffnet werden musste, sind die Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Peter K. ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein. Er vermietet eine Wohnung an Marcel S., der dort gemeinsam mit Anton L. lebt. Zwischen den beiden Mitbewohnern kommt es zunehmend zu schwerwiegenden Streitigkeiten. Als wieder einmal ein Konflikt eskaliert, ruft Marcel S. die Polizei. Er erklärt, dass sein Mitbewohner randaliere und er sich durch ihn bedroht fühle.
Als die Polizei eintrifft, öffnet niemand die Wohnungstür.
Die Beamten können allerdings hören, dass in der Wohnung lautstark gestritten wird und Möbel zu Bruch gehen. Daraufhin brechen sie die Wohnungstür auf, wodurch Tür und Zarge zerstört werden.
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Peter K. verlangt von Marcel S. und Anton L. Schadenersatz von 5.500 Euro für den Austausch der Tür.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit mehreren Zeugenaussagen spricht das Landgericht dem Eigentümer Schadenersatz zu – allerdings nur in Höhe von 2.800 Euro. Zwar haben Marcel S. und Anton L. die Tür nicht selbst beschädigt, ihr Verhalten hat den Polizeieinsatz aber ausgelöst. Deshalb müssen sie für den Schaden aufkommen. ROLAND Rechtsschutz zahlt für Peter K. die Kosten des Rechtsstreits entsprechend der Höhe des Unterliegens von 50 Prozent. Nur für die vereinbarte Selbstbeteiligung muss er selbst aufkommen.
In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch.
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